Zentralesportgemeinschaft Industrie geschaffen


Wir berichteten kürzlich in unseren Sportteil über die Gründung einer "Zentralsportgemeinschaft Industrie Leipzig-Leutzsch". Damit war der erste Schritt zu einer neuen Entwicklung in der demokratischen Sportbewegung der Ostzone getan. Betrieb und Sportgemeinschaft in engster Verbindung - das war der Gedanke von dem die Gründer dieser neuen Sportgemeinschaft ausgingen. Die neuen Möglichkeiten, die sich aus einer derartigen Verbindung in Zukunft ergeben, fanden auch bei den Betriebsfunktionären und bei den Funktionären der Sportgemeinschaften des Leipziger Westens so großen Anklang, daß man bei einer gemeinsamen Besprechung beschloß, auf diesem erfolgverheisenden Weg noch ein weiteres Stück voranzugehen.

In wenigen, mit größtem Enthusiasmus für den neuen Plan geführten Besprechungen, reifte ein in der Geschichte des deutschen Sportes bisher ein einmaliges Projekt, das in demselben Tempo, wie es beschlossen wurde, auch seine Verwirklichung fand.

Die Funktionäre der Betriebe und der Sportgemeinschaften des Leipziger Westens die jedoch über den Rahmen des bisherigen weit hinaus geht. Sie umfaßt 13 Großbetriebe und die ehemaligen Sportgemeinschaften. Leutzsch, Hafen, Aue, Mitte und Böhlitz-Ehrenberg. Diese Neugründung - zu Beginn der Woche erst verwirklicht - wurde inzwischen vom Deutschen Sportausschuß bestätigt.

Wie wird sich nun der Sportbetrieb in der neuen "Zentralsportgemeinschaft Industrie Leipzig" abwickeln? Es ist klar, daß eine so viele Mitglieder zählende Sportgemeinschaft - die die Sportler, die sich noch aus den angeschlossenen Betrieben anmelden werden, sind es jetzt schon zweieinhalb Tausend - in verschiedenen Unterabteilungen - läßt man deshalb die in der "Zentralsportgemeinschaft Industrie Leipzig" aufgesprungenen Sportgemeinschaften bestehen, sie führen ihren Spielbetrieb in den Klassen, deren Zugehörigkeit sie sich im Verlauf der Meisterschaftsspiele erkämpft haben weiter durch. In ihren Vorständen sind jeweils eine Anzahl der zur Zentralsportgemeinschaft gehörenden Betrieben maßgeblich verankert. Ausschlaggebend aber ist, das die Hauptspartenabteilung der Zentralsportgemeinschaft, die sich in jeder Sportart aus Funktionären der Betriebe und der Sportabteilungen zusammensetzten, aus den besten zur Verfügung stehenden Spielern, die Vertretung der Zentralsportgemeinschaft zusammenrufen. Ziel jedes Sportlers, gleich welcher Sportart, ist sich für die Berufung in die Vertretung Zentralsportgemeinschaften zu qualifizieren. Die ZSG-Mannschaft im Fußball, Handball, Hockey usw. aber nimmt die Funktion der an den Meisterschaftsspielen am weitestens vorangekommen Elf der bisherigen Sportgemeinschaften. Im Fußball also die des Nordwestsachsenmeisters, so daß diese schon Morgen unter den Namen ZSG Industrie Leipzig in die Spiele um die Sachsenmeisterschaft eingreift.

Es liegt in der Hand, daß die sportliche Leistung, daß die sportliche Leitung in dieser neuen Zentralsportgemeinschaft in kürzester Zeit eine außerordentliche Steigerung erfahren wird. Materiell gesehen, wird die Zentralsportgemeinschaft ganz im Gegensatz zu den bisherigen Sportgemeinsachaften unabhängig sein und ihren Mitgliedern neue Möglichkeiten bieten können. Bewährte Sportlehrer sollen das Training übernehmen, für das moderne Sportanlagen geplant sind.

Die "Zentralsportgemeinschaft Industrie" wird in der Ostzone nichts Einmaliges bleiben. Auch in anderen Städten, sogar in Leipzig selbst, sind weitere Zentralsportgemeinschaften geplant, so daß es in unserer Zone schon in absehbarer Zeit zu sportlichen Vergleichskämpfen von internationalen Format kommen wird.

Wir wollen abschließend freudig feststellen, daß es fortschritliche Sportfunktionäre waren, die den neuen Weg fanden und als erste bestritten. Leipzig ist aufgrund dessen den übrigen Städten ein erhebliches Stück voraus und es ist anzunehmen, daß schon die kommenden Sportlichen Großveranstaltungen für die Verbesserung unserer Mannschaften Zeugnis ablegen und die Folgerichtigkeit der neuen Entwicklung beweisen werden.

aus Leipziger Volkszeitung vom 2. April 1949